Wanderordnung (Fuß- Radwanderungen)
Für alle Fuß- und Radwanderungen außerhalb des Hochgebirges.
Gäste sind uns stets willkommen. Auch für sie gilt die Wanderordnung. Vor der Wanderung sind Sie gebeten, sich dem Wanderführer bekanntzumachen.
1.Führung
Für die Gesamtorganisation ist der Wanderführer verantwortlich. Vom Beginn an bis zum Ende der Wanderung ist er weisungsgebend.
Gewandert wird bei geeignetem Wetter. Gefährliche Wanderungen werden nicht durchgeführt (Glatteis, Windbruch). Abweichungen vom Programm liegen im Ermessen des Wanderführers. Teilnehmer, die sich von der Gruppe absetzen wollen, müssen sich beim Wanderführer abmelden.
2.Kleidung und Gepäck
Nach Zweckmäßigkeit, nicht nach Schönheit ist die Kleidung, insbesondere das Schuhwerk auszuwählen. Wer sich durch unsach-gemäße Kleidung selbst in Gefahr bringt, ist ein Unsicherheitsfaktor für die Gruppe. Auch das Gepäck sollte jeder Wanderer/Radfahrer, insbesondere bei Rucksackwanderungen und Radtouren, sorgfältig auswählen. In den Rucksack gehört neben einem Erste-Hilfe-Päckchen auch ein Wetterschutz. Bei grenzüberschreitenden Wanderungen sind die jeweils für den Grenzübergang notwendigen Ausweise stets mitzuführen.
3.Wanderweg
Wir Wanderer achten die Verhaltensweisen und Gewohnheiten der zu entdeckenden Landschaft. Unsere Rücksicht gilt ihren Bewohnern sowie dem Privatbesitz. Schonungen, Futterplätze und Forsteinrichtungen bleiben außerhalb unseres Weges. Unterwegs vermeiden wir Lärm.. Radios, Tonbandgeräte usw. sind unerwünscht. Die überwiegende Zahl der Wanderer will keinen Rummel, sondern die stille Landschaft genießen. Das Wild braucht seine Ruhe, Hunde sind anzuleinen. Der Hundehalter haftet für die durch seinen Hund angerichteten Schäden. Bei Mehrtageswanderungen sind Hunde unerwünscht. Es ist manchmal nicht zu umgehen, dass unser Wanderweg über eine Verkehrsstrasse ohne getrennten Fußweg führt.
Da hier besondere Vorsicht geboten ist, gehen Wandergruppen in Laufrichtung im Gänsemarsch am linken Straßenrand. Nehmen mehr als 15 Personen an der Wanderung teil, sind hier mehrere Gruppen zu bilden. Zwischen den Gruppen ist ein Abstand von etwa 30 Metern einzuhalten, damit Fahrzeugen im Begegnungs- verkehr eine Einschermöglichkeit geboten wird.
Nur wer ein Fahrrad sicher und den Verkehrsregeln entsprechend führen kann, soll sich an Radwanderungen beteiligen. Das Gepäck ist unfallsicher zu verstauen; Reparaturwerkzeug mit- zuführen.
4. Schutz der Landschaft, Tier- und Pflanzenwelt
Wir Wanderer gehören zu den Hütern der Landschaft. Als oberstes Gebot gilt für uns:
a. Wald, Flur und Rastplatz sind kein Müllplatz. Abfälle sind
nicht zurückzulassen.
b. Schonung von Baum, Strauch, Pflanzen und Blumen. Sie sind zu aller Freude da.
c. Schutz des Wildes und der Vogelwelt vor Beunruhigung und Vernichtung.
d. Kein offenes Feuer und kein Rauchen im Forst, Moor und Heide (Feld- und Forstgesetz NRW ).
5. Gruppengemeinschaft
Nur, wenn sich jeder nahtlos in die Gruppengemeinschaft einfügt, die Wanderführung nicht durch weites Vorauseilen oder Zurück- bleiben erschwert und den Mitwanderer als Partner achtet, dann verschafft eine Wanderung Harmonie und Freude. Sprechen Sie über Ihre Wünsche, Anregungen und Missstände mit dem Wan- derführer. Er wird versuchen, Ihnen zu helfen, wenn es ihm möglich ist.
Zum Schluss bedenken Sie noch: Auch der Wanderführer ist nur ein Mensch wie Sie. Kritisieren Sie seine Entscheidungen nicht gleich. Er will immer nur das Beste. Oder glauben Sie, er hätte sich sonst dieser gemeinnützigen, ehrenamtlichen Aufgabe verschrieben ?